Rovado App öffnen

Datenschutzerklärung

Für die Webseite rovado.de und für die App app.rovado.de (auch erreichbar unter rovado.app). In klaren Worten: welche Daten wo landen, warum, wie lange – und was Sie davon haben.

Fassung 1.2 · Stand 09.09.2026
Diese drei Dokumente gehören zusammen und tragen dieselbe Fassungsnummer und dasselbe Datum: AGB · Datenschutzerklärung · Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Jede Fassung bleibt zusätzlich dauerhaft unter einer eigenen, festen Adresse abrufbar – diese Fassung 1.2 unter rovado.de/agb-1.2.html, rovado.de/datenschutz-1.2.html und rovado.de/av-vertrag-1.2.html; die früheren Fassungen unter rovado.de/agb-1.1.html, rovado.de/datenschutz-1.1.html und rovado.de/av-vertrag-1.1.html (Fassung 1.1 vom 07.09.2026) sowie rovado.de/agb-1.0.html, rovado.de/datenschutz-1.0.html und rovado.de/av-vertrag-1.0.html (Fassung 1.0 vom 30.08.2026). So lässt sich später belegen, welchem Text ein Betrieb zugestimmt hat.
AGB AV-Vertrag Impressum

⚠️ Entwurfsstand – bitte lesen

Dies ist ein sorgfältig erarbeiteter Entwurf, Fassung 1.2 vom 09.09.2026, kein von einem Rechtsanwalt geprüftes Dokument. Er beschreibt den tatsächlichen technischen Stand von Rovado und ist bewusst ehrlich formuliert – auch dort, wo etwas noch fehlt.

Die anwaltliche Prüfung (IT-/Datenschutzrecht) erfolgt vor dem ersten zahlenden Kunden und gemeinsam für alle drei Dokumente – diese Datenschutzerklärung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Wir veröffentlichen sie trotzdem jetzt: Die Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO läuft ab dem ersten Betrieb, der Rovado nutzt – nicht erst ab dem ersten Euro. Was noch offen ist, steht am Ende dieser Seite in der gemeinsamen Aufgabenliste, die in allen drei Dokumenten wortgleich abgedruckt ist.

Inhalt Grundlagen
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer ist verantwortlich? Kontakt und Datenschutzbeauftragter
  3. Zwei Bereiche, zwei Rollen – und warum das für Sie wichtig ist
Teil A · Besuch der Webseite rovado.de
  1. Aufruf der Webseite
  2. Kontaktaufnahme per E-Mail
Teil B · Nutzung der App app.rovado.de
  1. Registrierung, Konto und Einladungscode
  2. Anmeldung, Sitzungen und Sicherheitsprotokolle
  3. Ihre Inhalte in der App – hier sind wir Auftragsverarbeiter
  4. Der Freigabe-Link: Was Bauherren wissen müssen
  5. Was auf Ihrem Gerät gespeichert wird (Cookies & Co.)
Teil C · Für beide Bereiche
  1. Dienstleister und Übermittlung in Drittländer
  2. Speicherdauer und Löschung
  3. Was wir nicht tun
  4. Sicherheit Ihrer Daten – der ehrliche Stand
  5. Ihre Rechte
  6. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
  7. Stand und Änderungen

Was Benjamin noch tun muss – die gemeinsame Aufgabenliste aller drei Dokumente

1Das Wichtigste in Kürze

Rovado sammelt keine Daten für Werbung, verkauft nichts weiter und wertet nichts aus. Die Webseite rovado.de setzt keine Cookies, bindet keine fremden Schriftarten ein und nutzt weder Analyse- noch Werbedienste. In der App werden ausschließlich die Daten verarbeitet, die für den Betrieb des Dienstes nötig sind – gespeichert in einer Datenbank im Rechenzentrum Frankfurt am Main. Ganz ohne Bezüge außerhalb Europas geht es allerdings nicht: Unser Datenbank-Anbieter hat seinen Sitz in Singapur und leistet den Support aus den USA. Wir sagen das lieber offen, als „ausschließlich EU“ zu behaupten – Einzelheiten in Abschnitt 11.

Der wichtigste Unterschied, den Sie kennen sollten: Für die Daten, die ein Handwerksbetrieb in Rovado einträgt – seine Kunden, Bauherren, Mitarbeiter –, ist der Betrieb verantwortlich, nicht wir. Wir speichern und verarbeiten diese Daten nur in dessen Auftrag. Warum das so ist und was daraus für Sie folgt, steht in Abschnitt 3.

Und der zweite Punkt, den viele überrascht: Wer als Bauherr einen Freigabe-Link bekommt und dort einen Kostenvoranschlag annimmt oder ablehnt, hinterlässt seinen Namen und seine IP-Adresse. Das erklären wir in Abschnitt 9 ausführlich.

2Wer ist verantwortlich? Kontakt und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Webseite rovado.de und für den Betrieb der App ist:

Benjamin Adami
Waldstraße 40
35619 Braunfels
Deutschland
E-Mail: [email protected]

Benjamin Adami betreibt Rovado als Einzelunternehmer. Es gibt keine Gesellschaft, keine Handelsregisternummer und derzeit keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; diese Angaben fehlen deshalb hier bewusst, statt erfunden zu werden.

Datenschutzbeauftragter: nicht bestellt – und warum das zulässig ist

Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen:

Bei allen Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte unmittelbar an [email protected]. Ein Vertreter nach Art. 27 DSGVO ist nicht erforderlich, da der Verantwortliche seinen Sitz in Deutschland hat.

3Zwei Bereiche, zwei Rollen – und warum das für Sie wichtig ist

Der Punkt klingt juristisch, hat aber eine ganz praktische Folge: Er entscheidet darüber, an wen Sie sich wenden müssen, wenn Sie eine Auskunft oder eine Löschung wollen.

Rovado besteht aus zwei Teilen, und wir haben darin zwei verschiedene Rollen:

Wir sind verantwortlich

Webseite und Ihr Konto

Für den Besuch von rovado.de sowie für das Nutzerkonto eines Betriebs (E-Mail, Name, Firmenname, Anmeldung, Support-Kommunikation, später einmal die Abrechnung) entscheiden wir über Zweck und Mittel der Verarbeitung. Hier sind wir Ihr Ansprechpartner – für Auskunft, Löschung und alles Weitere.

Wir arbeiten im Auftrag

Die Inhalte in der App

Alles, was ein Betrieb in Rovado einträgt – seine Kunden, Bauherren, Baustellen, Fotos, Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter, Angebote und Rechnungen –, verarbeiten wir ausschließlich in dessen Auftrag und auf dessen Weisung. Verantwortlich ist der Betrieb; wir sind Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Was das im Alltag bedeutet

Vertrag zur Auftragsverarbeitung: Mit jedem Betrieb, der Rovado nutzt, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu schließen. Er liegt als Fassung 1.2 vom 09.09.2026 unter rovado.de/av-vertrag vor und wird bei der Registrierung über ein eigenes Häkchen mitgeschlossen; Fassung und Zeitpunkt der Zustimmung werden gespeichert. Betriebe, die sich vorher registriert haben, erhalten ihn zur Bestätigung in Textform nachgereicht. Dort stehen auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 2) und die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anlage 3).
Teil A Besuch der Webseite rovado.de Gilt für rovado.de und www.rovado.de – die Seiten, die Sie gerade lesen. Hier sind wir Verantwortlicher.

4Aufruf der Webseite

rovado.de ist eine reine Informationsseite. Sie enthält keine Anmeldung, kein Formular, kein Kontaktformular und keine Kommentarfunktion.

Verbindungsdaten beim Seitenaufruf

Damit Ihr Browser die Seite anzeigen kann, muss er eine Verbindung zu unserem Auslieferungsdienst aufbauen. Dabei fallen technisch zwangsläufig Verbindungsdaten an.

Welche Daten
IP-Adresse Ihres Anschlusses, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, die abgerufene Adresse, die Kennung Ihres Browsers und Betriebssystems (User-Agent), Angaben zur verschlüsselten Verbindung sowie die zuvor besuchte Seite, sofern Ihr Browser sie mitschickt.
Wozu
Auslieferung der Seite, Abwehr von Angriffen und Überlastung, Betriebssicherheit.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an einer sicheren und funktionsfähigen Bereitstellung unseres Internetangebots.
Empfänger
Cloudflare, Inc. als Auftragsverarbeiter (Einzelheiten in Abschnitt 11).
Wie lange
Wir selbst legen keine Zugriffsprotokolle an und speichern keine. Die dafür nötige Protokollierungsfunktion unseres Dienstleisters ist nicht eingeschaltet. Cloudflare verarbeitet die Verbindungsdaten kurzzeitig zur Abwehr von Angriffen und zur Netzsteuerung nach eigenen Fristen.

Keine Cookies, keine Auswertung

Anleitung als PDF und „Link teilen“

Der Knopf ⬇️ Als PDF herunterladen auf der Anleitungsseite lädt eine Datei von unserem eigenen Server – es entstehen dieselben Verbindungsdaten wie oben, sonst nichts. Der Knopf 🔗 Link teilen ruft nur die Teilen-Funktion Ihres eigenen Geräts auf oder kopiert die Adresse in Ihre Zwischenablage. Wir erfahren davon nichts, und es wird kein Dienst Dritter angesprochen.

5Kontaktaufnahme per E-Mail

Ihre E-Mail an [email protected]

Welche Daten
Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Name, der Inhalt Ihrer Nachricht und alles, was Sie uns freiwillig mitteilen, sowie die technischen Kopfdaten der E-Mail.
Wozu
Beantwortung Ihrer Anfrage, Unterstützung bei der Nutzung von Rovado, Vergabe von Einladungscodes.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn Ihre Anfrage einen Vertrag mit uns betrifft oder auf dessen Abschluss zielt; sonst Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen.
Empfänger
Cloudflare nimmt E-Mails an rovado.de entgegen und leitet sie weiter („E-Mail-Routing“; am 30.08.2026 anhand der MX-Einträge der Domain geprüft, Einzelheiten zu Cloudflare in Abschnitt 11), sowie Google LLC (USA) als Anbieter des Postfachs (Gmail), in das weitergeleitet wird und in dem Ihre E-Mail gelesen und beantwortet wird. Google ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; für die Übermittlung in die USA besteht insoweit ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO). Für die Verarbeitung bei Google gilt die Datenschutzerklärung von Google. Weitere Empfänger gibt es nicht.
Wie lange
Bis Ihre Anfrage abschließend erledigt ist und keine Rückfragen mehr zu erwarten sind. Handelt es sich um geschäftliche Korrespondenz, greifen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (siehe Abschnitt 12).
Bitte beachten: Eine normale E-Mail ist auf dem Weg durchs Internet nicht durchgehend verschlüsselt. Senden Sie uns deshalb bitte keine Passwörter, Bankdaten oder besonders vertraulichen Angaben per E-Mail. Und weil das Postfach bei Google liegt: Schicken Sie uns bitte auch keine Daten Ihrer Kunden oder Mitarbeiter per E-Mail, die Sie Google nicht anvertrauen würden – für eine Rückfrage genügt in aller Regel die Bezeichnung der Baustelle oder die Nummer des Dokuments.
Teil B Nutzung der App app.rovado.de Gilt für app.rovado.de und rovado.app. Hier haben wir zwei Rollen – bitte lesen Sie Abschnitt 3, wenn Sie ihn übersprungen haben.

6Registrierung, Konto und Einladungscode

Für diesen Bereich sind wir Verantwortlicher: Es geht um das Vertragsverhältnis zwischen Ihrem Betrieb und uns.

Registrierung und Nutzerkonto

Welche Daten
E-Mail-Adresse, Passwort (wird ausschließlich als nicht rückrechenbarer Prüfwert – „Hash“ – gespeichert, nie im Klartext), Ihr Name, Name des Betriebs, gewähltes Gewerk, der verwendete Einladungscode, Ihre Rolle im Betrieb („Chef“ oder „Mitarbeiter“), Zeitpunkt der Registrierung. Dazu am Betrieb: das Ende der Testphase, gegebenenfalls das Ende des bezahlten Zeitraums und – zur Auswertung, welcher Werbeweg funktioniert – der Einladungscode, mit dem der Betrieb gekommen ist. Außerdem Fassung und Zeitpunkt der Zustimmungen, die Sie bei der Registrierung erteilen (Unternehmer-Bestätigung, AGB, Datenschutzerklärung, Vertrag zur Auftragsverarbeitung). Bei Mitarbeiterkonten: Name, E-Mail-Adresse, Passwort (ebenfalls nur als Prüfwert), der verwendete Mitarbeiter-Code, die Zuordnung zum Betrieb, die Fassung der zur Kenntnis genommenen Datenschutzerklärung sowie ein Sperrvermerk, wenn der Betrieb das Konto gesperrt hat.
Wozu
Anlegen und Führen des Kontos, Zuordnung zu Ihrem Betrieb, Trennung der Betriebe voneinander, Erstbefüllung Ihrer Stammdaten mit dem passenden Gewerke-Paket; bei Mitarbeiterkonten der Beitritt zum Betrieb über dessen Einladungslink und das Sperren und Freigeben durch den Betrieb.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Durchführung des Nutzungsvertrags. Für die Speicherung der Zustimmungen zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 28 Abs. 9 DSGVO (Nachweis, welche Vertragsfassung gilt).
Pflicht zur Angabe
Diese Angaben sind für die Nutzung erforderlich. Ohne sie kann kein Konto angelegt und der Dienst nicht bereitgestellt werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Angabe besteht nicht.
Empfänger
Supabase (Datenbank und Anmeldedienst) und Cloudflare (Auslieferung der App) als Auftragsverarbeiter – siehe Abschnitt 11.
Wie lange
Bis zur Löschung des Kontos, siehe Abschnitt 12.

Mitarbeiterkonten – Beitritt über einen Einladungslink

Seit dem 09.09.2026 legt nicht mehr der Anbieter die Konten der Mitarbeiter an, sondern der Betrieb lädt sie selbst ein: Der Chef erzeugt in der App unter „Betrieb & Preise → Mitarbeiter“ einen Einladungslink mit einem Mitarbeiter-Code, der einmal gültig ist und nach 14 Tagen verfällt, und übermittelt ihn dem Mitarbeiter auf einem Weg seiner Wahl (etwa per Messenger oder E-Mail – außerhalb von Rovado). Der Mitarbeiter öffnet den Link und registriert sich selbst mit Name, E-Mail-Adresse und einem eigenen Passwort. Er bestätigt dabei nur, dass er diese Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat; einen Vertrag schließt er nicht – den hat der Betrieb bereits geschlossen. Wir erhalten zu keinem Zeitpunkt ein Passwort.

Der Betrieb kann ein Mitarbeiterkonto in der App sperren und wieder freigeben. Ein gesperrtes Konto kommt nicht mehr in den Betrieb hinein, bleibt aber als Konto bestehen; die zuvor eingetragenen Stunden und Einsätze bleiben dem Namen zugeordnet. Das Löschen eines Kontos erledigen weiterhin nur wir auf Anfrage des Betriebs (Abschnitt 12). Zu jedem Mitarbeiter-Code speichern wir den Code, eine optionale Namensvorgabe des Chefs, die Gültigkeit, wer ihn erstellt hat und wer ihn wann eingelöst hat; diese Angaben sieht nur der Chef des Betriebs.

Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – das Konto ist erforderlich, um den Nutzungsvertrag mit dem Betrieb zu erfüllen, dessen Mitarbeiter Sie sind. Ob und welche Beschäftigten der Betrieb einlädt, entscheidet der Betrieb als Verantwortlicher für seine Beschäftigtendaten (Abschnitt 8).
Wie lange
Konto: bis zur Löschung (Abschnitt 12). Nicht eingelöste Mitarbeiter-Codes bleiben gespeichert, bis der Chef sie löscht; eingelöste Codes bleiben als Beleg des Beitritts beim Konto.

Einladungscodes

Rovado ist derzeit nur mit einem Einladungscode nutzbar. Zu jedem Code speichern wir den Code selbst, die Zahl der zulässigen und bereits erfolgten Nutzungen und eine kurze interne Notiz, wofür der Code vergeben wurde. Diese Notiz und gelegentlich auch der Code selbst können einen Namen enthalten (etwa, weil ein Code für eine bestimmte Person erstellt wurde).

Wozu
Begrenzung des Zugangs in der Testphase, Nachvollziehbarkeit der Vergabe.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung des Nutzungsvertrags) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse, den Zugang zu einem Dienst in früher Phase steuern zu können.
Wie lange
Bis der Code verbraucht ist und die zugehörigen Konten geklärt sind, längstens bis zum Ende der Einladungsphase.

Testphase, Abo und Abrechnung

Jeder Betrieb testet Rovado nach der Registrierung 30 Tage kostenlos. Dafür sind keine Zahlungsdaten anzugeben. Danach entscheidet der Betrieb selbst, ob er weitermacht – es verlängert sich nichts von allein, und aus der Testphase entsteht keine Zahlungspflicht. Wer nicht verlängert, kommt in den Lesemodus: Alles bleibt sichtbar, druckbar und exportierbar, nur Neues anlegen und Ändern ist gesperrt. Gelöscht wird dabei nichts; Löschen bleibt sogar ausdrücklich möglich, damit niemand an seinen eigenen Daten gehindert wird (Art. 17 DSGVO).

Um das zu steuern, speichern wir am Betrieb zwei Datumsangaben: das Ende der Testphase und – wenn bezahlt wurde – das Ende des bezahlten Zeitraums. Mehr braucht es dafür nicht.

Es findet derzeit keine Zahlungsabwicklung in Rovado statt; es sind keine Bank- oder Kreditkartendaten gespeichert und kein Zahlungsdienstleister eingebunden. Für die Abrechnung des Abonnements verarbeiten wir die üblichen Vertrags- und Rechnungsdaten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); dafür gelten die steuerlichen Aufbewahrungsfristen. Sollte später ein Zahlungsdienstleister eingebunden werden, ergänzen wir Abschnitt 11 vorher und kündigen die Änderung an.

7Anmeldung, Sitzungen und Sicherheitsprotokolle

Anmeldung und aktive Sitzungen

Welche Daten
E-Mail-Adresse und Passwort bei der Anmeldung; danach ein Sitzungsmerkmal („Token“), das auf Ihrem Gerät gespeichert wird und Sie angemeldet hält, sowie Zeitpunkte von An- und Abmeldung.
Wozu
Sie anmelden, angemeldet halten, fremden Zugriff verhindern.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung des Dienstes) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Sicherheit der Systeme).
Empfänger
Supabase als Auftragsverarbeiter.

Protokolle unseres Datenbank-Dienstleisters

Unser Dienstleister Supabase führt für den Betrieb der Plattform eigene technische Protokolle über Anfragen an die Datenbank und über An- und Abmeldevorgänge. Diese Protokolle enthalten nach unserer Kenntnis auch IP-Adressen und Zeitpunkte. Sie dienen der Fehlersuche und der Erkennung von Angriffen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ehrlicher Hinweis: In dem von uns genutzten Tarif sind diese Protokolle nur wenige Tage einsehbar. Den genauen Umfang und die genaue Aufbewahrungsdauer haben wir bislang nicht abschließend geprüft; das steht auf der Aufgabenliste am Ende dieser Seite. Wir werten diese Protokolle nicht routinemäßig aus.

Passwort vergessen und Passwort ändern

Auf der Anmeldeseite gibt es „Passwort vergessen?“: Sie geben Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten eine E-Mail mit einem Link, über den Sie in der App ein neues Passwort setzen. Diese E-Mail verschickt nicht Rovado, sondern der Anmelde-Dienst unseres Datenbank-Dienstleisters Supabase (Abschnitt 11) – Absender ist [email protected]. Das eigene Passwort ändern können Sie jederzeit in der App unter „Mein Konto“. Wir setzen keine Passwörter von Hand zurück und können Ihr Passwort zu keinem Zeitpunkt einsehen; es ist nur als nicht rückrechenbarer Prüfwert gespeichert.

Welche Daten
Ihre E-Mail-Adresse, der Zeitpunkt der Anforderung und ein einmaliger, kurz gültiger Link.
Wozu
Ihnen den Zugang zu Ihrem Konto wiederzugeben, ohne dass wir Ihr Passwort kennen.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – die Anforderung geht von Ihnen aus und dient der Erfüllung des Nutzungsvertrags.
Empfänger
Supabase als Auftragsverarbeiter: Supabase verarbeitet dafür Ihre E-Mail-Adresse und versendet die E-Mail in unserem Auftrag. Weitere Empfänger gibt es nicht.

8Ihre Inhalte in der App – hier sind wir Auftragsverarbeiter

Für alles in diesem Abschnitt ist der Betrieb verantwortlich, der Rovado nutzt. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich auf seine Weisung. Wir beschreiben sie hier trotzdem vollständig – damit jeder nachlesen kann, was Rovado speichert.

Wessen Daten dabei verarbeitet werden

Welche Daten das sind

Zur Unterschrift: Gespeichert wird ausschließlich das fertige Bild des Schriftzugs. Rovado erfasst und speichert keine Zusatzmerkmale wie Druck, Geschwindigkeit oder Zeitverlauf und wertet die Unterschrift technisch nicht aus. Es handelt sich deshalb nicht um biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung im Sinne von Art. 9 DSGVO – wohl aber um Daten mit hohem Schutzbedarf, die wir entsprechend absichern.

Rechtsgrundlage, Empfänger, Dauer

Zweck
Bereitstellung der Funktionen, die der Betrieb bei uns beauftragt hat: Begehung, Kalkulation, Freigabe, Ausführung, Dokumentation, Abrechnung.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Inhalte bestimmt der Betrieb als Verantwortlicher – in aller Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Bauvertrags), lit. c (steuerliche und handelsrechtliche Pflichten) und lit. f (Dokumentation und Beweissicherung); für Beschäftigtendaten Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Arbeitsverhältnisses) und, soweit einschlägig, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-34/21) und des Bundesarbeitsgerichts (8 AZR 209/21) als eigenständige Rechtsgrundlage nicht mehr anwendbar – wer sich darauf stützt, verarbeitet Beschäftigtendaten ohne tragfähige Grundlage. Wir selbst verarbeiten diese Daten auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsverhältnisses nach Art. 28, 29 DSGVO und der Weisungen des Betriebs.
Empfänger
Supabase und Cloudflare als unsere Unterauftragsverarbeiter (Abschnitt 11). Darüber hinaus niemand – mit zwei Ausnahmen, die Sie jeweils selbst durch Antippen eines Knopfes auslösen und die keine Auftragsverarbeitung sind: der Routen-Knopf (Google Maps) und der Diktier-Knopf, bei dem der Sprachdienst Ihres Browsers (Google bzw. Apple) Ihre Stimme in Text umwandelt; beides ist in den Kästen weiter unten beschrieben. Wer Dokumente an seine Kunden versendet oder die Steuerberater-Datei weitergibt, tut das selbst und außerhalb von Rovado.
Wie lange
So lange, wie der Betrieb es bestimmt. Es gibt in Rovado keine automatische Löschung – Einzelheiten in Abschnitt 12.

Was wir mit diesen Daten ausdrücklich nicht tun

Wir nutzen die Inhalte der Betriebe nicht für eigene Zwecke. Es findet keine Auswertung statt, keine Statistik über Betriebe hinweg, keine Weitergabe an Dritte, kein Verkauf und kein Training von KI-Modellen durch uns (was der Sprachdienst Ihres Browsers beim Diktieren tut, regelt dessen Datenschutzerklärung – Abschnitt 8). Zugriff nehmen wir nur, soweit es zur Fehlersuche oder zur Erfüllung einer Anfrage des Betriebs erforderlich ist.

Ehrlich gesagt: Als Betreiber der Datenbank ist ein Zugriff auf die gespeicherten Daten technisch möglich. Das ist bei jedem Anbieter einer solchen Software so. Wir begrenzen ihn auf den beschriebenen Zweck; eine Zusage „wir sehen Ihre Daten nie“ wäre schlicht falsch.

Zwei praktische Hinweise für Betriebe

Bitte keine Gesundheitsangaben in Freitextfelder. Felder wie die Notiz im Wochenplan, die Tätigkeit bei den Stunden, die Bemerkung im Bautagebuch oder die Kundennotiz sind für fachliche Angaben gedacht. Einträge wie „krank“, „Reha“, „Kur“ oder „Kundin sitzt im Rollstuhl“ sind Gesundheitsdaten und unterliegen dem besonders strengen Art. 9 DSGVO. Bitte tragen Sie solche Angaben nicht ein – und ebenso wenig Angaben zu Religion, Herkunft, politischer Meinung oder Gewerkschaftszugehörigkeit.
Karten-Knopf und Telefon-Knopf: Im Baustellen-Detail gibt es die Knöpfe 📞 Kunde anrufen und 🗺️ Route zur Baustelle. Der Telefon-Knopf öffnet nur die Telefon-App Ihres Geräts. Der Routen-Knopf öffnet Google Maps und übergibt dabei die Baustellenanschrift an Google. Das geschieht ausschließlich, wenn Sie den Knopf antippen – nicht beim bloßen Öffnen der Seite. Für die Verarbeitung durch Google gilt dann die Datenschutzerklärung von Google.
Diktier-Knopf: Bei den Begehungs-Notizen, den Bemerkungen im Bautagebuch, bei „Heute auf der Baustelle“ und bei den Kunden-Notizen gibt es den Knopf 🎤 Diktieren. Tippen Sie ihn an, nimmt das Mikrofon Ihres Geräts auf, und der Sprachdienst Ihres Browsers wandelt die Aufnahme in Text um: bei Chrome, auf Android-Geräten und in Samsung Internet ist das Google LLC, bei Safari und auf dem iPhone Apple. Die Tonaufnahme wird dafür an diesen Anbieter übertragen – ausschließlich, solange der Knopf aktiv ist (bis Sie ⏹ Fertig antippen oder das Zuhören von selbst endet), nie beim bloßen Öffnen der Seite. Rovado erhält nur den fertigen Text, den Sie vor dem Speichern noch ändern können; Rovado speichert keine Tonaufnahme und hat mit Google oder Apple keinen Vertrag. Es handelt sich um eine Funktion Ihres Geräts, die Sie selbst auslösen und beenden – keine Auftragsverarbeitung in unserem Auftrag. Für die Verarbeitung bei Google bzw. Apple gilt deren Datenschutzerklärung; dabei ist eine Übermittlung in die USA möglich – beide Unternehmen sind nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, Art. 45 DSGVO). Bitte diktieren Sie deshalb keine Gesundheitsangaben und nichts, was Sie diesen Anbietern nicht anvertrauen würden. Auf Geräten ohne Spracherkennung (etwa mit Firefox) erscheint der Knopf gar nicht.

Zu Kamera-Zusatzdaten: Fotos werden vor dem Hochladen im Browser verkleinert; bei diesem Weg gehen die Zusatzinformationen der Kamera (unter anderem mögliche GPS-Angaben) verloren. Zwei Wege gibt es, bei denen ein Bild unverändert übertragen wird: wenn das Verkleinern ausnahmsweise scheitert – und, das ist der häufigere Fall, wenn Sie ein Foto aus der Galerie auswählen, das bereits klein genug ist (etwa ein Bild aus einem Messenger oder ein weitergeleitetes Foto). Dann bleiben vorhandene Kamera-Zusatzdaten, möglicherweise einschließlich GPS-Angaben, erhalten. Wir bauen das um, sodass jedes Bild neu gezeichnet und damit von Zusatzdaten befreit wird. Rovado selbst erhebt und speichert keine Standortdaten.

9Der Freigabe-Link: Was Bauherren wissen müssen

Dieser Abschnitt richtet sich an Menschen, die selbst gar keinen Rovado-Zugang haben: Bauherren, Auftraggeber, Hausverwaltungen – alle, die von einem Handwerksbetrieb einen Link zu einem Kostenvoranschlag bekommen.

Worum es geht

Ein Betrieb, der Rovado nutzt, kann Ihnen einen Link schicken, unter dem Sie seinen Kostenvoranschlag ansehen und mit einem Knopfdruck annehmen oder ablehnen können. Sie brauchen dafür kein Konto und kein Passwort – der Link selbst ist der Zugang. Er enthält ein langes, zufällig erzeugtes Merkmal, das praktisch nicht erraten werden kann.

Was gespeichert wird, wenn Sie antworten

Welche Daten
Der Name, den Sie eintippen (Pflichtfeld), Datum und Uhrzeit Ihrer Antwort, Ihre IP-Adresse und eine unveränderliche Kopie des Kostenvoranschlags in genau dem Stand, den Sie beantwortet haben.
Wozu
Damit später nachweisbar ist, wer wann welchem Angebotsstand zugestimmt hat. Das schützt beide Seiten: den Betrieb vor der Behauptung, es sei nie beauftragt worden – und Sie davor, dass hinterher ein anderer Leistungsumfang oder ein anderer Preis behauptet wird. Die IP-Adresse dient allein diesem Nachweis und der Erkennung von Missbrauch.
Wer ist verantwortlich
Der Handwerksbetrieb, der Ihnen den Link geschickt hat. Wir speichern die Angaben nur in seinem Auftrag.
Rechtsgrundlage
In aller Regel Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung und Durchführung des Vertrags mit dem Betrieb) und für die IP-Adresse Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse des Betriebs an der Beweissicherung. Die endgültige Einordnung nimmt der Betrieb als Verantwortlicher vor.
Woher die Daten stammen
Den Namen geben Sie selbst ein. Die IP-Adresse übermittelt Ihr Gerät technisch beim Aufruf. Die übrigen Angaben (Ihre Anschrift, der Leistungsumfang) hat der Betrieb eingetragen, der Sie beauftragt hat – wir haben sie nicht bei Ihnen erhoben (Art. 14 DSGVO).
Empfänger
Supabase und Cloudflare als Auftragsverarbeiter (Abschnitt 11). Sonst niemand.
Wie lange
Der Link selbst funktioniert 90 Tage nach Ihrer Antwort nicht mehr. Die gespeicherten Angaben bleiben danach beim Betrieb hinterlegt, weil sie Teil seiner Auftragsdokumentation sind. Eine automatische Löschung gibt es nicht; sie erfolgt, wenn der Betrieb sie veranlasst. Löscht der Betrieb den Kostenvoranschlag oder die Baustelle, werden auch diese Angaben gelöscht. Setzt er einen bereits beantworteten Kostenvoranschlag zur Bearbeitung zurück, werden Name, Zeitpunkt und IP-Adresse dabei ebenfalls gelöscht.

Wenn Sie den Link nur ansehen

Solange Sie nichts anklicken, werden Name und IP-Adresse nicht gespeichert. Es fallen lediglich die üblichen Verbindungsdaten an, die für jeden Seitenaufruf nötig sind (siehe Abschnitt 4). Der Link zeigt ausschließlich den Kostenvoranschlag und die Kontaktdaten des Betriebs – keine internen Daten, keine Preislisten, keine anderen Kunden.

Ihre Rechte hier

Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch richten Sie bitte an den Handwerksbetrieb, der Ihnen den Link geschickt hat – er ist der Verantwortliche und steht in dem Dokument, das Sie angesehen haben. Sie können sich auch an uns wenden ([email protected]); wir leiten Ihre Anfrage dann unverzüglich an den Betrieb weiter und unterstützen ihn bei der Beantwortung. Ihr Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Abschnitt 16) bleibt davon unberührt.

Offen benannt: Auf der Freigabe-Seite selbst steht derzeit noch kein Hinweis auf diese Speicherung. Ein kurzer Satz mit Verweis auf diese Seite wird dort ergänzt. Bis dahin gilt: Sie lesen die Information gerade – und der Betrieb, der Ihnen den Link geschickt hat, ist verpflichtet, Sie zu informieren.

10Was auf Ihrem Gerät gespeichert wird (Cookies & Co.)

Kurz vorweg: Rovado setzt keine Cookies. Die App speichert einiges im Speicher Ihres Browsers – hier steht genau was, wofür, und ob es Ihre Einwilligung braucht.

Maßgeblich ist § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Danach braucht jede Speicherung auf Ihrem Gerät eine Einwilligung – außer sie ist unbedingt erforderlich, damit ein von Ihnen ausdrücklich gewünschter Dienst überhaupt funktioniert (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Genau darauf stützen wir uns; wir setzen nichts ein, was darüber hinausgeht.

1. Anmelde-Sitzung

Wo und was
Im lokalen Speicher des Browsers (localStorage), Eintrag beginnend mit sb-…-auth-token. Enthält das Sitzungsmerkmal, das Sie angemeldet hält.
Wozu
Ohne diesen Eintrag müssten Sie sich bei jedem Bildschirmwechsel neu anmelden.
Einwilligung?
Nein – unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
Dauer
Bis zur Abmeldung oder bis zum Ablauf der Sitzung.

2. Gewählte Sprache

Wo und was
localStorage, Eintrag rovado-sprache. Inhalt: de, tr oder en.
Wozu
Damit die App beim nächsten Start wieder in der von Ihnen gewählten Sprache erscheint.
Einwilligung?
Nein – eine von Ihnen selbst getroffene Spracheinstellung gilt als erforderlich für den gewünschten Dienst (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).
Dauer
Bis Sie die Browserdaten löschen.

3. Zuletzt geöffnete Baustelle

Wo und was
localStorage, Eintrag rovado-zuletzt. Inhalt: Kennung und Bezeichnung der zuletzt geöffneten Baustelle.
Wozu
Die Baustellenliste zeigt oben eine Karte „Zuletzt geöffnet“, damit Sie morgens auf der Baustelle nicht suchen müssen.
Einwilligung?
Nein. Der Eintrag entsteht ausschließlich im angemeldeten Bereich, dient allein der Bedienung der von Ihnen aufgerufenen Anwendung, verlässt Ihr Gerät nicht und wird nicht ausgewertet. Wir ordnen ihn deshalb als erforderlich im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ein. Er wird gelöscht, sobald die Baustelle gelöscht wird oder Sie die Browserdaten löschen. Ehrlich dazu: Diese Einordnung ist vertretbar, aber angreifbar – es ist eine Bequemlichkeitsfunktion. Sie soll im Rahmen der anwaltlichen Prüfung bestätigt werden; der Punkt steht in der Aufgabenliste.

4. Offline-Warteschlange

Wo und was
In der Browser-Datenbank (IndexedDB) unter dem Namen kellio-outbox – der Name stammt noch aus der Zeit vor der Umbenennung in Rovado und wurde bewusst beibehalten, damit auf keinem Gerät wartende Einträge verlorengehen. Inhalt: Einträge und vollständige Fotos, die wegen fehlenden Netzes noch nicht übertragen werden konnten.
Wozu
Damit im Funkloch nichts verlorengeht. Sobald wieder Empfang besteht, überträgt die App die Einträge und entfernt sie aus der Warteschlange.
Einwilligung?
Nein – unbedingt erforderlich für die ausdrücklich gewünschte Offline-Funktion, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
Dauer
Bis zur erfolgreichen Übertragung. Ehrlich gesagt: Schlägt eine Übertragung dauerhaft fehl, kann ein Eintrag samt Foto längere Zeit auf dem Gerät liegen bleiben – ein automatisches Verfallsdatum gibt es nicht. Sie können die Warteschlange jederzeit über die Browsereinstellungen („Websitedaten löschen“) entfernen; die betroffenen Einträge sind dann allerdings verloren.

5. Offline-Zwischenspeicher der App (Service Worker)

Wo und was
Im Cache-Speicher des Browsers. Gespeichert werden ausschließlich die Programmdateien der App (HTML, Programmcode, Symbole) – keine Kunden-, Baustellen- oder Fotodaten.
Wozu
Damit die App auch bei schlechter Verbindung schnell startet und als App auf dem Startbildschirm funktioniert (Progressive Web App).
Einwilligung?
Nein – unbedingt erforderlich, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.

Was es nicht gibt

Alles entfernen: Melden Sie sich in der App ab und löschen Sie anschließend in Ihrem Browser die Website-Daten für app.rovado.de. Damit sind Sitzung, Sprache, „Zuletzt geöffnet“, die Warteschlange und der Zwischenspeicher weg. Da diese Daten nur auf Ihrem Gerät liegen, sollten Sie bei Verlust oder Verkauf des Geräts unbedingt so vorgehen – und Ihr Gerät ohnehin mit Bildschirmsperre und Geräteverschlüsselung betreiben.
Teil C Für beide Bereiche Dienstleister, Speicherdauer, Ihre Rechte.

11Dienstleister und Übermittlung in Drittländer

Für Webseite und App kommt Rovado mit zwei Dienstleistern aus. Beide sind Auftragsverarbeiter; mit beiden bestehen Auftragsverarbeitungsverträge, die mit der Nutzung ihrer Dienste automatisch gelten. Daneben gibt es nur den Anbieter des Postfachs für [email protected] (Google, siehe Abschnitt 5) – er hat mit den Daten in der App nichts zu tun – und die zwei Gerätefunktionen, die Sie selbst auslösen: Routen-Knopf und Diktier-Knopf (Abschnitt 8).

Supabase – Datenbank, Anmeldung, Dateispeicher

Anbieter
Supabase Pte. Ltd., 65 Chulia Street #38-02/03, OCBC Centre, Singapore 049513, Singapur. Konzernverbundene Gesellschaften, insbesondere die Supabase, Inc. in den USA, erbringen Unterstützungsleistungen.
Wofür
Speicherung sämtlicher App-Daten, Verwaltung der Nutzerkonten und Anmeldung, Ablage der Fotos, Unterschriften und Logos. Dazu – nur wenn Sie auf der Anmeldeseite „Passwort vergessen“ nutzen – der Versand der E-Mail mit dem Link zum Setzen eines neuen Passworts (Absender [email protected]); Supabase verarbeitet dafür Ihre E-Mail-Adresse und versendet die E-Mail in unserem Auftrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Abschnitt 7). Rovado selbst verschickt keine E-Mails.
Ort der Verarbeitung
Datenbank, Anmeldedienst und Dateispeicher liegen in der Region eu-central-1 – Frankfurt am Main, Deutschland (Rechenzentren von Amazon Web Services). Wo die tägliche Sicherung der Datenbank (siehe Abschnitt 14) aufbewahrt wird, weist Supabase nicht gesondert aus. Ehrlich dazu: Supabase weist selbst darauf hin, dass Protokolldaten, Unterstützungsleistungen und eingesetzte Unterauftragnehmer davon abweichen können. Nach unserer Prüfung werden insbesondere technische Protokolldaten (u. a. IP-Adressen) sehr wahrscheinlich außerhalb der EU, in den USA, verarbeitet, und der technische Support erfolgt aus den USA. Die Aussage „ausschließlich EU“ wäre daher unzutreffend.
Grundlage der Übermittlung
Singapur ist ein Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Für die USA besteht ein Angemessenheitsbeschluss nur zugunsten von Unternehmen, die nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert sind; die Supabase, Inc. ist dort nicht eingetragen (Stand 29.08.2026, Teilnehmerliste des US-Handelsministeriums abgefragt). Die Übermittlung stützt sich deshalb in beiden Fällen allein auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Module 2 und 3), die Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags von Supabase sind (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
Weitere Informationen
Auftragsverarbeitungsvertrag · Liste der Unterauftragnehmer · Datenschutzerklärung

Cloudflare – Auslieferung von Webseite und App

Anbieter
Cloudflare, Inc., 101 Townsend Street, San Francisco, CA 94107, USA. Vertragspartner für unseren Tarif ist ausschließlich die US-Gesellschaft.
Wofür
Auslieferung der Programmdateien von rovado.de und app.rovado.de über ein weltweites Netz („Cloudflare Pages“), Abwehr von Überlastungs- und Angriffsversuchen, Verwaltung der Domain rovado.app sowie Annahme und Weiterleitung der E-Mails an [email protected] („E-Mail-Routing“, siehe Abschnitt 5).
Ort der Verarbeitung
Die Auslieferung erfolgt in der Regel über einen Netzknoten in der Nähe des Abrufenden, für Besucher aus Deutschland also üblicherweise innerhalb der EU. Eine Verarbeitung von Verbindungs- und Metadaten in den USA ist jedoch nicht ausgeschlossen. Cloudflare speichert keine Inhalte unserer Nutzer. Zugriffsprotokolle werden standardmäßig nicht aufbewahrt; wir haben die dafür nötige Funktion nicht eingeschaltet. Cloudflare aktiviert allerdings auf jeder Antwort eine Standardfunktion zur Netzwerk-Fehlerberichterstattung („Network Error Logging“), mit der Ihr Browser technische Verbindungsfehler an Cloudflare melden kann – ohne Inhalte und ohne Speicherung auf Ihrem Gerät.
Grundlage der Übermittlung
Cloudflare ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert (Teilnehmer-Nr. 5666) – insoweit besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (Art. 45 DSGVO). Zusätzlich gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO), sodass die Übermittlung auch dann abgesichert bleibt, wenn das Data Privacy Framework wegfallen sollte. Cloudflare ist außerdem nach dem EU Cloud Code of Conduct (genehmigter Verhaltenskodex nach Art. 40 DSGVO) auf Stufe 2 verifiziert.
Weitere Informationen
Auftragsverarbeitungsvertrag · Unterauftragnehmer · Eintrag im Data Privacy Framework · Datenschutzerklärung

Was Sie über die Drittlandübermittlung wissen sollten

Trotz Standardvertragsklauseln und Angemessenheitsbeschluss lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass Behörden im Drittland unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf Daten verlangen und dass das dortige Rechtsschutzniveau nicht dem europäischen entspricht. Wir benennen dieses Restrisiko lieber offen, als es zu verschweigen. Eine Kopie der vereinbarten Garantien stellen wir Ihnen auf Anfrage an [email protected] zur Verfügung.

Weitere Empfänger gibt es nicht. Rovado versendet keine E-Mails an Ihre Kunden, bindet keinen Zahlungsdienstleister, keinen Newsletter-Dienst, keinen Analysedienst und keinen Fehlermeldedienst ein. Auch kein Kartendienst ist in die Seite eingebunden – der Knopf „Route zur Baustelle“ ist ein gewöhnlicher Link, der Google Maps erst öffnet, wenn Sie ihn antippen (siehe Abschnitt 8). Ebenso wenig ist ein Sprachdienst eingebunden – der Diktier-Knopf nutzt die Spracherkennung Ihres Browsers (Google bzw. Apple), und zwar nur, solange Sie ihn selbst eingeschaltet haben (ebenfalls Abschnitt 8). Eine Weitergabe an Behörden erfolgt nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

12Speicherdauer und Löschung

Der ehrlichste Satz zuerst: Rovado löscht derzeit nichts von allein. Es gibt keine automatischen Löschfristen. Alles bleibt gespeichert, bis es jemand löscht.

Was Sie selbst löschen können

Als Betrieb können Sie in der App jederzeit löschen: einzelne Fotos (samt Bilddatei), Stunden, Maschinenstunden, Materialverbrauch, Nachträge (samt Unterschrift), Angebotspositionen, Wochenplan-Einträge, sämtliche Stammdaten sowie Logo und Unterschrift im Briefkopf. Rechnungen können Sie löschen, solange sie den Status „Entwurf“ haben; eine bereits gestellte Rechnung müssen Sie dafür zuerst wieder auf Entwurf zurücksetzen, und ein Abschlag, der in einer Schlussrechnung schon abgezogen wurde, lässt sich nicht mehr zurücksetzen. Lieferscheine können Sie löschen; ist ein Lieferschein bereits quittiert, kann das nur der Chef. Löschen Sie eine Baustelle, werden alle daran hängenden Daten mitgelöscht – Begehung, Fotos, Angebot, Stunden, Bautagebuch, Rechnungs-Entwürfe, Lieferscheine, Wochenplan-Einträge – und die zugehörigen Bilddateien werden aus dem Speicher entfernt. Eine Baustelle, an der eine gestellte oder bezahlte Rechnung hängt, lässt sich nicht löschen, und gestellte Rechnungen selbst auch nicht: Rechnungen müssen 8 Jahre aufbewahrt werden (§ 14b UStG, Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO). Wer eine solche Baustelle dennoch loswerden will, setzt die Rechnung zuerst auf Entwurf zurück – aber nur, wenn sie den Kunden nie erreicht hat. Einen Kunden können Sie nur löschen, solange keine Baustelle mehr an ihm hängt; das schützt Ihre Rechnungshistorie.

Mitarbeiterkonten können Sie als Chef unter „Betrieb & Preise → Mitarbeiter“ selbst sperren und wieder freigeben: Ein gesperrter Mitarbeiter kommt nicht mehr in die App, sein Konto bleibt aber bestehen, und seine Stunden und Einsätze bleiben seinem Namen zugeordnet. Offene Einladungslinks löschen Sie dort ebenfalls selbst. Das Konto selbst löschen können Sie nicht – das erledigen wir auf Ihre Anfrage (unten).

Was heute nur wir für Sie erledigen können

Eine Funktion „Konto löschen“ – für ein einzelnes Nutzerkonto ebenso wie für den ganzen Betrieb mit allen Daten – gibt es in der App noch nicht (Mitarbeiterkonten lassen sich nur sperren, siehe oben), ebenso wenig einen vollständigen Datenexport (der vorhandene Steuerberater-Export umfasst nur Rechnungen). Bis beides gebaut ist gilt:

Regelmäßige Fristen im Überblick

Aufbewahrungspflichten gehen dem Löschen vor. Rechnungen und andere steuerlich relevante Unterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, § 14b UStG, § 257 HGB – je nach Unterlage sechs, acht oder zehn Jahre ab Ende des Kalenderjahres). Solange eine solche Pflicht besteht, ist ein Löschanspruch nach Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO insoweit ausgeschlossen; die betroffenen Daten werden dann nur noch für diesen Zweck aufbewahrt. Diese Pflicht trifft den Betrieb, nicht uns – wir löschen auf seine Weisung. Rovado ist ausdrücklich kein Archivsystem im Sinne der GoBD; jeder Betrieb bleibt selbst dafür verantwortlich, seine Unterlagen aufzubewahren.

13Was wir nicht tun

Diese Punkte haben wir im Quelltext und in den eingesetzten Bibliotheken überprüft – sie sind keine Absichtserklärung, sondern der tatsächliche Stand vom 09.09.2026:

14Sicherheit Ihrer Daten – der ehrliche Stand

Wir beschreiben hier nur Maßnahmen, die tatsächlich umgesetzt sind. Was fehlt, benennen wir ebenfalls – eine falsche Sicherheitszusage wäre schlimmer als eine offene Lücke.

Was vorhanden ist

Was fehlt – offen benannt

Was Sie selbst tun können: Verwenden Sie ein eigenes, ausreichend langes Passwort, geben Sie es nicht weiter, sperren Sie Ihr Handy mit Code oder Fingerabdruck und aktivieren Sie die Geräteverschlüsselung. Melden Sie sich ab, wenn Sie ein Gerät weitergeben oder verlieren.

15Ihre Rechte

Ihnen stehen nach der DSGVO die folgenden Rechte zu:

Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Beruht eine Verarbeitung auf einem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit zu widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Bei Rovado betrifft das vor allem die Speicherung der IP-Adresse beim Freigabe-Link (Abschnitt 9) und die Verbindungsdaten beim Seitenaufruf (Abschnitt 4). Für Inhalte in der App richten Sie den Widerspruch bitte an den Betrieb, der Ihre Daten erfasst hat – er ist der Verantwortliche.
Ein Werbewiderspruch ist gegenstandslos: Es findet keine Direktwerbung statt.

An wen Sie sich wenden

Zur Bearbeitung müssen wir Sie zweifelsfrei identifizieren können; wir können daher Rückfragen stellen. Die Bearbeitung ist für Sie kostenlos und erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats.

16Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig von allem anderen haben Sie nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren – insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes.

Für uns zuständig ist, da der Verantwortliche seinen Sitz in Braunfels (Hessen) hat:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Postanschrift: Postfach 3163, 65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
E-Mail: [email protected]
Internet: datenschutz.hessen.de

Wir freuen uns, wenn Sie sich zuerst an uns wenden – meist lässt sich ein Anliegen schnell klären. Ihr Beschwerderecht bleibt davon selbstverständlich unberührt.

17Stand und Änderungen

Fassung 1.2, Stand 09.09.2026. Dieselbe Fassungsnummer und dasselbe Datum tragen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; die drei Dokumente werden immer gemeinsam fortgeschrieben.

Rovado wird laufend weiterentwickelt. Kommen neue Funktionen hinzu oder ändert sich etwas an den eingesetzten Dienstleistern, passen wir diese Datenschutzerklärung an. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung; das Datum oben zeigt Ihnen, ob sich seit Ihrem letzten Besuch etwas geändert hat. Bei wesentlichen Änderungen informieren wir registrierte Betriebe mit einem Hinweis in der App, zusätzlich per E-Mail, soweit ein Mailversand eingerichtet ist.

Diese Datenschutzerklärung finden Sie jederzeit unter rovado.de/datenschutz und über die Fußzeile der Webseite. Jede Fassung bleibt zusätzlich unverändert unter einer eigenen, festen Adresse abrufbar – diese Fassung 1.2 unter rovado.de/datenschutz-1.2.html; die früheren Fassungen bleiben unter rovado.de/datenschutz-1.1.html (Fassung 1.1 vom 07.09.2026) und rovado.de/datenschutz-1.0.html (Fassung 1.0 vom 30.08.2026) abrufbar. Sie lässt sich mit dem Knopf oben oder mit der Druckfunktion Ihres Browsers als PDF speichern.

Fassung 1.2 vom 09.09.2026 – was sich gegenüber Fassung 1.1 vom 07.09.2026 geändert hat: (1) Die App hat seit dem 09.09.2026 die Funktionen „Passwort vergessen“ und „Passwort ändern“. Abschnitt 7 beschreibt, dass der Link zum Zurücksetzen per E-Mail vom Anmelde-Dienst unseres Datenbank-Dienstleisters Supabase kommt und Supabase dafür Ihre E-Mail-Adresse verarbeitet; Abschnitt 11 nennt diesen Versand bei Supabase, und die Aussage „kein E-Mail-Versand“ in Abschnitt 13 ist um genau diese Ausnahme ergänzt. Wir setzen keine Passwörter mehr von Hand zurück. (2) Mitarbeiter registrieren sich seit dem 09.09.2026 über einen Einladungslink ihres Betriebs selbst; Abschnitt 6 beschreibt die Mitarbeiterkonten, die Mitarbeiter-Codes und das Sperren und Freigeben durch den Betrieb. (3) Abschnitt 12 sagt, dass Betriebe Mitarbeiterkonten selbst sperren, ein Konto aber weiterhin nur über uns löschen lassen können. (4) Das Prüfdatum in Abschnitt 13 und die gemeinsame Aufgabenliste sind auf den 09.09.2026 fortgeschrieben. Alles andere ist unverändert.

Fassung 1.1 vom 07.09.2026 – was sich gegenüber Fassung 1.0 vom 30.08.2026 geändert hat: (1) Die App hat seit dem 07.09.2026 einen Diktier-Knopf; der neue Kasten in Abschnitt 8 beschreibt, dass die Umwandlung von Sprache in Text durch den Sprachdienst des Browsers (Google bzw. Apple) erfolgt, und die Angaben zu den Empfängern in den Abschnitten 8 und 11 nennen ihn. (2) Der Anbieter des Postfachs hinter [email protected] ist in Abschnitt 5 namentlich eingetragen (Google, Gmail), mit der Grundlage für die Übermittlung in die USA. (3) Die Aussage „kein Zugriff auf das Mikrofon“ in Abschnitt 13 ist richtiggestellt: Das Mikrofon wird nur auf Antippen des Diktier-Knopfs genutzt. (4) Das Prüfdatum in Abschnitt 13 und die gemeinsame Aufgabenliste sind auf den 07.09.2026 fortgeschrieben. (5) Abschnitt 10 („Was Sie selbst löschen können“) beschreibt den neuen Löschschutz: Gestellte Rechnungen und Baustellen mit gestellten Rechnungen lassen sich in der App nicht mehr löschen (Aufbewahrungspflicht). Alles andere ist unverändert.

Fragen dazu? Schreiben Sie an [email protected] – lieber einmal zu viel gefragt als einmal zu wenig.

✓Was Benjamin noch tun muss

Diese Liste steht wortgleich in allen drei Dokumenten – in den AGB, in der Datenschutzerklärung und im Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Sie ist kein Vertragsbestandteil, sondern die offen gelegte Arbeitsliste des Anbieters. Sie steht hier, statt versteckt zu werden: Wer Rovado seine Kundendaten anvertraut, soll sehen können, was schon steht und was noch fehlt. Alles, was in den drei Dokumenten gelb oder rot markiert ist, taucht hier wieder auf. Stand dieser Liste: 09.09.2026. Was seither erledigt wurde, steht weiter unten abgehakt – damit sichtbar bleibt, was wirklich noch offen ist.

A · Noch offen – vor dem Start am Mittwoch, 02.09.2026, 12 Uhr

  1. Die drei Dokumente in der Fassung 1.0 unveränderlich ablegen – als Kopien unter rovado.de/agb-1.0.html, rovado.de/datenschutz-1.0.html und rovado.de/av-vertrag-1.0.html. Auf genau diese Adressen verweisen die drei Dokumente bereits. Ohne die Kopien zeigt der gespeicherte Beleg „Fassung 1.0“ später auf einen Text, den niemand mehr vorlegen kann – und das ist der Nachweis, für den die Zustimmungstabelle gebaut wurde (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Jede spätere Fassung wird genauso abgelegt.
  2. Die vorbereitete Härtung der Zugriffsregeln für den Wochenplan einspielen – sie liegt fertig da und ist in Minuten erledigt.
  3. Den bereits registrierten Testbetrieben die drei Dokumente aktiv zuschicken und die Bestätigung in Textform einholen – eine Antwortmail „einverstanden“ genügt. Die Häkchen wirken nur für künftige Registrierungen; für die bestehenden Betriebe bliebe die Lücke sonst offen.
  4. Zwei-Faktor-Anmeldung für die eigenen Verwaltungszugänge einschalten (Datenbank, Auslieferung, Mailkonto, Domainverwaltung) und alle Passwörter in einen Passwortmanager legen. Kostet nichts, dauert eine halbe Stunde.
  5. Schriftliche Selbstverpflichtung auf die Vertraulichkeit unterschreiben und ablegen (§ 5 Abs. 1 des AV-Vertrags). Eine halbe Seite, fünf Minuten – und ein Kunde, der danach fragt, bekommt etwas zu sehen.
  6. Die erste Überprüfung der technischen Maßnahmen durchführen und protokollieren (§ 6 Abs. 4 des AV-Vertrags). Eine Stunde und ein Blatt Papier – sonst steht dort eine Zusage ohne Nachweis.
  7. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten anlegen – nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO für die Verarbeitung im Auftrag und nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO für die eigenen Verarbeitungen (Webseite, Einladungscodes, Support). Die Ausnahme für kleine Unternehmen greift hier nicht. Anlage 1 des AV-Vertrags liefert den halben Inhalt.
  8. Vier Angaben im Verwaltungsfenster belegen und je einen Bildschirmabzug ablegen: die Region eu-central-1, die Annahme des Datenschutzvertrags mit Supabase, die Annahme des Datenschutzvertrags mit Cloudflare und die Sicherheitseinstellungen im Datenbankprojekt. Rund 45 Minuten – jede dieser Angaben ist im AV-Vertrag eine Zusage.
✔ Am 30.08.2026 erledigt – hier nur noch zum Nachlesen
  • Datenschutzhinweis auf der Freigabe-Seite. Unter dem Namensfeld steht jetzt, dass Name, Zeitpunkt und IP-Adresse zum Nachweis gespeichert werden, mit Link auf die Datenschutzerklärung. Das war der einzige Punkt dieser Liste, der ein echter Verstoß war (Art. 13 DSGVO).
  • Die drei Dokumente veröffentlicht und richtig verlinkt. Auf rovado.de ist der Block „Rechtliches“ auf das Impressum eingedampft, die alte Kurz-Datenschutzerklärung ist ersetzt, und die Fußzeile führt Impressum · AGB · Datenschutz · AV-Vertrag. Dieselbe Fußzeile steht jetzt auch in der App – das Impressum ist damit auch von dort aus erreichbar (§ 5 DDG).
  • Werbeaussagen auf rovado.de durchgegangen. Der Speicherort ist richtig benannt („Datenbank und Dateien liegen in Frankfurt am Main (EU)“ statt schlicht „gehostet in Frankfurt“), und Versprechen von Rechts- oder Steuersicherheit stehen nicht mehr auf der Seite.
  • Die Häkchen bei der Registrierung sind scharf. Drei gesonderte Häkchen, keines vorangekreuzt: Unternehmer-Bestätigung; Kenntnisnahme von AGB und Datenschutzerklärung; Abschluss des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Die Tabelle für die Belege ist in der Datenbank, gespeichert werden Dokument, Fassung, Person und der Zeitpunkt nach der Serveruhr.
  • Ein Weg bei vergessenem Passwort. Unter dem Anmeldeknopf steht jetzt eine Zeile mit einer Mailadresse, über die der Anbieter das Passwort zurücksetzt. Die Selbstbedienungs-Lösung braucht einen Mailversand und bleibt in Abschnitt B. (Nachtrag: seit dem 09.09.2026 eingebaut – siehe den Kasten „Am 09.09.2026 erledigt“.)
✔ Am 07.09.2026 erledigt – hier nur noch zum Nachlesen
  • Der Anbieter des Postfachs ist eingetragen. E-Mails an [email protected] nimmt Cloudflare an und leitet sie in ein Postfach bei Google (Gmail) weiter; das steht jetzt namentlich in Abschnitt 5 der Datenschutzerklärung, zusammen mit der Grundlage für die Übermittlung in die USA (Art. 13 DSGVO).
✔ Am 09.09.2026 erledigt – hier nur noch zum Nachlesen
  • Mitarbeiter selbst einladen. Der Chef erzeugt in der App unter „Betrieb & Preise → Mitarbeiter“ einen Einladungslink (Code einmal gültig, 14 Tage) und teilt ihn selbst, etwa per WhatsApp; der Mitarbeiter registriert sich damit mit eigenem Passwort. Der Anbieter legt keine fremden Konten mehr an und setzt keine Startpasswörter. Sperren und Freigeben erledigt der Chef in derselben Liste. Ein Mailversand durch Rovado war dafür nicht nötig – also auch kein neuer Unterauftragsverarbeiter.
  • „Passwort vergessen“ und „Passwort ändern“. Der Link zum Zurücksetzen kommt per E-Mail vom Anmelde-Dienst des Datenbank-Dienstleisters Supabase (Absender [email protected]) – ein bereits genehmigter Auftragsverarbeiter, kein neuer. Rovado selbst verschickt weiterhin keine E-Mails. Passwort ändern geht in der App unter „Mein Konto“. Der Anbieter setzt Passwörter nicht mehr von Hand zurück und greift damit nicht mehr in fremde Konten ein.

B · In den ersten 30 Tagen – bevor das erste Geld fließt

  1. Alles anwaltlich prüfen lassen – die AGB, die Datenschutzerklärung, den AV-Vertrag und den Registrierungsablauf als ein Paket. Besonders: Haftung (AGB Abschnitt 11, AV-Vertrag § 15) einschließlich der Frage, ob eine AGB-Haftungsgrenze den Regress nach Art. 82 DSGVO überhaupt erfassen kann; Gerichtsstand (AGB 16.2); Drittländer (AV-Vertrag § 13 und Anlage 3); und die Einordnung des Merkers „zuletzt geöffnete Baustelle“ als einwilligungsfrei nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
  2. AGB Ziffer 13.6 (30 Tage Übergangszeitraum nach Vertragsende) und Ziffer 6.2 (Lesemodus) mit dem tatsächlichen Verhalten der App angleichen – mit dem Anwalt. Die AGB sagen nach dem Ende des bezahlten Zeitraums 30 Kalendertage unveränderten Weiterbetrieb zu; die App wechselt heute schon am Tag nach dem Ablauf in den Lesemodus. Entweder die App trägt die 30 Tage nach, oder die Klausel wird in einer nächsten Fassung angepasst. Bis dahin schaltet der Anbieter nach einer Kündigung die 30 Tage von Hand frei, damit die Zusage eingehalten wird.
  3. Umsatzsteuer, Gewerbe und Rechtsform klären – mit Steuerberater und Krankenkasse, bevor die erste Abo-Rechnung gestellt wird. Die AGB sagen zu, dass 24,90 € bzw. 238,80 € Endpreise sind; fällt Umsatzsteuer an, geht sie zulasten des Anbieters.
  4. Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflicht für IT-Dienstleister prüfen, mit Datenschutz- und Cyber-Baustein, und darauf achten, dass der Betrieb einer eigenen Plattform ausdrücklich mitversichert ist. Solange keine Versicherung besteht, darf in keinem Dokument und auf keiner Webseite eine erwähnt werden – eine erfundene Angabe wäre ein eigener Haftungsgrund.
  5. Eigene Sicherung für die Bilddateien einrichten. Die tägliche Sicherung des Datenbank-Anbieters umfasst nur die Datenbank; Fotos, Unterschriften und Logos sind ausdrücklich ausgenommen. Für sie braucht es eine eigene regelmäßige Sicherung auf einen verschlüsselten Datenträger.
  6. Vollständigen Datenexport bauen (Kunden, Baustellen, Fotos, Aufmaß, Angebote, Rechnungen, Bautagebuch, Lieferscheine, Wochenplan). Daran hängen gleich vier Zusagen: die Sicherungsobliegenheit des Nutzers, die Haftungsbegrenzung bei Datenverlust, der Export nach Vertragsende und die Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
  7. Löschen zu Ende bauen: eine Funktion „Konto löschen“, die die Bilddateien mitnimmt, dazu eine schriftliche Löschanleitung für Datenbank und Dateispeicher. Außerdem zwei bekannte Fehler beheben: Bei mehr als 1.000 Fotos an einer Baustelle bleiben Dateien liegen, und ein Fehlschlag beim Entfernen wird nicht geprüft.
  8. Sicherheits-Kopfzeilen ergänzen (HSTS, Content-Security-Policy, Klickjacking-Schutz) und die Mindestpasswortlänge von sechs auf zehn bis zwölf Zeichen anheben. Zusammen etwa eine Stunde, keine Kosten. Die beiden Kopfzeilen, die der Auslieferungsdienst heute von sich aus setzt, sollten dabei in eine eigene Konfigurationsdatei wandern – dann hängen sie nicht mehr an dessen Voreinstellung.
  9. Vertretung und Notfall regeln: eine benannte Vertrauensperson, die im Notfall an die Zugangsdaten kommt, plus ein Merkzettel für die Meldung einer Datenpanne mit den sechs Pflichtangaben aus § 10 Abs. 3 des AV-Vertrags als ausfüllbares Formular. Ohne Vorlage ist eine Meldung binnen 24 Stunden nicht zu leisten.
  10. Eine Übersicht aller zugesagten Fristen führen – eine Tabelle mit zehn Zeilen: Meldung einer Datenpanne, manuelle Datenkopie, Selbstauskunft, jährliche Prüfung der Maßnahmen, Aufbewahrung der Weisungen, Ankündigung von Wartung und Änderungen, Löschbestätigung, Übergangs- und Abrufzeitraum.
  11. Einmal praktisch prüfen, ob Fotos noch Standortangaben enthalten. Der Verkleinerungsweg entfernt sie; ein Galerie-Foto, das schon klein genug ist, wird dagegen unverändert übertragen. Besser: das Bild immer neu zeichnen, dann sind die Zusatzdaten sicher weg.
  12. Hinweise in die Freitextfelder schreiben – mindestens bei „Notiz“ im Wochenplan und „Tätigkeit“ bei den Stunden: keine Angaben zu Krankheit oder Gesundheit.
  13. Eine Seite rovado.de/unterauftragsverarbeiter mit Stand-Datum anlegen. Sie ist in den Dokumenten zugesagt und lässt sich fortschreiben, ohne den ganzen Vertrag neu zu fassen.
  14. Die Änderungsbenachrichtigungen von Supabase und Cloudflare abonnieren – ohne sie trägt die Ankündigungsfrist für neue Unterauftragsverarbeiter nicht. Dazu ein Kalendereintrag auf den 23.09.2026: An dem Tag endet die laufende Zertifizierungsperiode von Cloudflare im EU-US Data Privacy Framework.

C · Grundsätzliches, mit Fachleuten zu klären

  1. Rechtsform. Als Einzelunternehmer haftet Benjamin Adami persönlich und unbeschränkt – auch für Fehler seiner Dienstleister und gegenüber Betroffenen gesamtschuldnerisch nach Art. 82 DSGVO. Eine UG oder GmbH begrenzt das, aber nur nach vorn: Heute geschlossene Verträge bleiben persönliche Verbindlichkeiten. Der günstigste Zeitpunkt für einen Wechsel ist vor dem ersten zahlenden Kunden.
  2. Krankengeld und Gewerbe. Ob und wie das Gewerbe angemeldet wird und ob eine Abwicklung über das Gewerbe der Ehefrau erfolgt, ist ungeklärt und wirkt sich auf Umsatzsteuer und Rechtsform aus. Gehört zu Steuerberater und Krankenkasse – bevor Geld fließt.
  3. Fassungen pflegen. Jede neue Fassung bekommt Nummer und Datum, die alte bleibt abrufbar, und die drei Dokumente werden immer gemeinsam fortgeschrieben. Änderungen nie stillschweigend austauschen – Ziffer 14.3 der AGB verlangt eine echte Zustimmung.
Wenn die Zeit knapp wird: Abschnitt A vor Mittwoch 12 Uhr, in genau dieser Reihenfolge – Punkt 1 bis 3 sind schnell erledigt, Punkt 4 bis 8 sind Nachweise, die abgelegt werden wollen. Abschnitt B in den 30 Tagen der Testphase, mit dem Anwaltstermin am Anfang: Dann prüft er ein Paket, das schon stimmt, statt eines, das er zweimal ansehen muss.